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Projektinformationen
«Qualität der Gesetzgebung im Sinkflug» – so titelte ein vielbeachteter Beitrag in der NZZ vom 8. 2. 2013. Die Forderung nach weniger, nach besseren und vor allem nach verständlicheren Gesetzen ist in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft immer wieder deutlich vernehmbar. Sie ist Ausdruck von Mängeln in der Lehre, der Forschung und der Praxis.
Die Lehre konzentriert sich bei der Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen nach wie vor fast ausschliesslich auf die Auslegung von Gesetzen und behandelt kaum, wie Gesetze verständlich formuliert werden können. Dieser Umstand ist nicht zuletzt auch darin begründet, dass die Forschung noch kaum wissenschaftlich untersucht hat, wie Gesetze verständlich formuliert werden können. Entsprechend kann auch die Praxis kaum auf wissenschaftlich erprobte Instrumente zurückgreifen, die beim Formulieren von Gesetzen Hilfestellung bieten könnten.
Ziele des Projektes
Mit dem Projekt «Rechtsetzungslehre interaktiv» trägt das Zentrum für Rechtsetzungslehre der Universität Zürich dazu bei, Lösungen für die genannten
Herausforderungen zu finden. Im beantragten Projekt werden E-Learning-Module entwickelt, mit denen das Formulieren von Gesetzestexten interaktiv erlernt und trainiert werden kann. Sie dienen der Lehre, der Forschung und der Praxis:
a) Lehre: Die E-Learning-Module werden in der Vorlesung «Rechtsetzungslehre» (ca. 100–150 Master-Studierende) eingesetzt: Im Rahmen von Einzel- und Gruppenübungen, die mit diesen Modulen zu lösen sind, erhalten die Studierenden Gelegenheit, das Formulieren von Gesetzestexten nicht nur theoretisch zu reflektieren, sondern auch praktisch zu üben. Letzteres wäre ohne den Einsatz spezialisierter Informatikmittel bei einer Vorlesung dieser Grösse nicht zu bewältigen.
b) Forschung: Die Daten, welche die Studierenden bei der Benutzung der Module generieren, werden rechts- und sprachwissenschaftlich ausgewertet. So können neue Erkenntnisse darüber gewonnen werden, was Gesetzestexte verständlich bzw. unverständlich macht. Die E-Learning-Module dienen damit gleichzeitig als «Versuchslabor» für die Forschung.
c) Praxis: Die E-Learning-Module sollen auch in einem mittelfristig geplanten CAS Nachdiplomstudiengang «Rechtsetzungslehre» zum Einsatz kommen. Diese Studiengang richtet sich an Fachpersonen aus der Verwaltung und den Parlamenten, die in ihrem Berufsalltag mit dem Konzipieren und Formulieren von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen befasst sind. Weil der Nachdiplomstudiengan berufsbegleitend absolviert wird, wird er neben klassischen Präsenzveranstaltungen eine gut ausgebaute E-Learning-Komponente enthalten.
Weiterentwicklung der Lehre
Der Mehrwert liegt in der konzeptionell guten Verknüpfung der zuvor genannten, unterschiedlichen Ziele des Projektes. Durch die gezielte Nutzung digitaler Technologien kann das didaktische Konzept (von einer "Verständlichkeitsprüfung", über "Formulierungsaufgaben" hinweg bis zu "Vernehmlassungen") voll zum Tragen kommen.