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Die Vorlesung «Jugendstrafrecht» soll neu konzipiert und dabei an der Praxis der Jugendstrafrechtspflege ausgerichtet werden. So soll die Vorlesung entlang speziell dafür entwickelten Fallvignetten strukturiert werden und als Leistungsnachweis sollen die Studierenden mehrfach Aufgaben vornehmen, wie sie in der Praxis auf sie zukommen würden (schreiben von Verfügungen, Einschätzungen, Entscheiden etc.).
Die Studierenden erhalten durch die neue Unterrichtsform einen genaueren Einblick in die Abläufe der Jugendstrafrechtspflege und führen als Leistungsnachweis Aufgaben aus, die in der Praxis von ihnen verlangt werden. Für die Lehre wird durch die Neukonzeption eine neue Unterrichtsform erprobt, die sich im Erfolgsfall auch auf andere Vorlesungen übertragen lässt.