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Universitäre Lehrförderung (ULF)

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Deine Projekte, deine Zukunft

Entdecke eine Welt jenseits des gewohnten Studiums! Mit dieser Förderlinie unterstützt dich ULF finanziell bei der Umsetzung deiner Projekte: Trete als UZH Botschafter:in bei Forschungswettbewerben, an Fachkongressen, im Rahmen von nationalen und internationalen Studierenden-Challenges, an Start-up-Events sowie in den internationalen Netzwerken der UZH auf. Präsentiere deine Studieninhalte und trage zu einer erhöhten nationalen und internationalen Sichtbarkeit der UZH als forschungs- und lehrstarke Universität bei!

Bewerbungen sind laufend möglich, allerdings muss der Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn der Aktivität eingereicht werden. Je nach beantragter Summe, erfolgt die Bewilligung innerhalb von 2-4 Wochen.

  • Testimonial_Fabi

    Präsentation von zwei Studien am Europäischen Platische Chrirurgie Forschungskongress (EPSRC) in Brünn, Tschechien

  • DETestimonial_vanderBrie

    Internationales Forschungstreffen (human evolutionary ecophysiology)

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind fortgeschrittene Bachelor- und Masterstudierende, welche an der UZH in ein Mono- oder Major-Studienprogramm eingeschrieben sind.

Sind Gruppenaktivitäten geplant, beispielsweise Teams, die an Forschungswettbewerben teilnehmen, muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen separaten Antrag stellen. Bitte vermerken Sie auf dem Antrag, wenn Sie Teil eines Teams sind und wer die anderen Antragsstellenden sind.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fachvereine, die einen Studierendenkongress mit fachlichem Fokus organisieren möchten.

Eigenbeitrag

Studierende müssen im Rahmen des beantragten Projekts einen eigenen Beitrag leisten, beispielsweise eine Poster- oder Vortragspräsentation auf einem Fachkongress, die Teilnahme an einem Forschungswettbewerb, die Teilnahme an einer Aktivität innerhalb Una Europa, die Teilnahme an einer student challenge im Rahmen von Universitas 21 oder ein Pitch im Rahmen eines Events für Start-ups.

ECTS

Generell können für geförderte Aktivitäten keine ECTS erworben werden. Sollte das beantragte Projekt an ein Studienprogramm anrechenbar sein, ist darzulegen, warum die für das Projekt erbrachte Eigenleistung deutlich über das notwendige Mass für den Erwerb der ECTS hinausgeht.

NICHT gefördert werden kann der Erwerb von kommerziellen Datensätzen für Bachelor- und Masterarbeiten. Gleiches gilt für Labormaterial oder sonstiges Material, welches für Abschlussarbeiten benötigt wird UND nicht dazu dient, die Antragsstellenden für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Forschungswettbewerb zu befähigen.

Empfehlungsschreiben

Studierende, die einen Antrag auf Förderung stellen, benötigen ein Empfehlungsschreiben eines Dozierenden der UZH. Sollten Sie ein Projekt mit Bezug zu Entrepreneurship oder Start-ups planen, bitten wir Sie, Kontakt mit dem UZH Innovation Officemanuel.merki@uzh.ch aufzunehmen.
Hintergrund hierfür ist die Qualitätssicherung Ihrer geplanten Aktivität. Für den Fall, dass Sie ECTS für ein Projekt erhalten, benötigen wir eine Bestätigung, dass das von Ihnen geplante Projekt deutlich über das üblicherweise im Studienprogramm erforderliche Mass an Engagement hinausgeht.
Bitte verwenden Sie die vorgegebene Vorlage für das Empfehlungsschreiben (siehe unten).

Finanzierung

Der Finanzierungsrahmen für Reise- und Aufenthaltskosten orientiert sich an den Pauschalbeträgen des Graduate Campus. Die maximal beantragbare Dauer ist 60 Tage.

Reisezuschuss     

  • Reisen in der Schweiz: 100 CHF
  • Direktes europäisches Umland: 500 CHF
  • Übrige Länder: 1'000 CHF

Aufenthaltskosten

Für die Übernachtung können Kosten für ein Hotel der mittleren Preiskategorie inklusive Frühstück übernommen werden, ebenso können Kosten für Mittag- und Abendessen eingereicht werden, sofern diese Mahlzeiten nicht im Rahmen des besuchten Anlasses enthalten sind. Kosten über CHF 170 pro ganzen Tag können nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Kosten rückerstattet werden können, für die Sie über einen Nachweis (Rechnungen, Buchungsbestätigung, Teilnahmebestätigung) verfügen. Es werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet.

Wenn Sie Projekte vor Ort in Zürich planen, legen Sie bitte dar, für welche Kosten Sie eine Erstattung beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie für die Teilnahme an Forschungswettbewerben Labormaterialien oder Ähnliches benötigen. Insbesondere bei grösseren Projekten (beantragte Fördersumme über 4000 CHF) ermutigen wir die Antragsstellenden, zusätzliche Finanzierungsoptionen zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Auszahlungen an Schweizer Konten sowie ins EU-Ausland tätigen können. Überweisungen auf Konten ausserhalb der EU sind nicht möglich und schliessen eine Förderung aus.

Bitte richten Sie keine Finanzierungsanfragen an Mitglieder der Universitätsleitung. Die Mittel für diese Förderlinie entstammen bereits einem Strategischen Programm der Universitätsleitung.

Berichterstattung

Studierende, deren Projekte gefördert werden, reichen bis zwei Wochen nach Abschluss ihres Projekts einen kurzen Abschlussbericht ein. Die Form dieses Berichts ist frei wählbar – der kreativste Beitrag pro Kalenderjahr wird mit einem kleinen Preis geehrt. Nach Einreichung des Berichts erfolgt die Erstattung der Kosten. Sollten Sie für die Umsetzung Ihres Projekts auf eine frühere Auszahlung angewiesen sein, vermerken Sie dies bitte unter «Bemerkungen» im Antragsformular.

Des Weiteren stimmen Studierende mit Annahme der Förderung einer möglichen Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an die Kommunikationsabteilung zu, um über erfolgreiche, geförderte Projekte in den UZH-Medien berichten zu können.