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Universitäre Lehrförderung (ULF)

FAQ open_innovation

Welche Förderlinie ist am besten für meine Projektidee geeignet?

Die Förderlinie open_innovation zielt auf didaktische Innovationen innerhalb von fakultären Studienprogrammen ab.

Sollten Sie eine kleine, einfach umsetzbare Innovation planen, könnte auch das Angebot der micro_innovation für Sie interessant sein.

Planen Sie ein gemeinsames Lehrangebot mit einer internationalen Partnerhochschule der UZH, wäre die Förderlinien global_innovation für Sie geeignet.

Eine Übersicht über alle Förderlinien finden Sie hier: www.ulf.uzh.ch

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich dürfen alle Personen die über einen UZH-Account verfügen einen open_innovation-Antrag verfassen. Zum Einreichen des Antrags wird das Einverständnis der Studienprogrammdirektion benötigt.

Kann ich Finanzierung für meine eigene Anstellung beantragen?

Ja.

Ich möchte eine digitale Applikation oder Plattform für meine Lehrveranstaltung entwickeln. Was muss ich beachten?

Bei der Entwicklung technischer Applikationen – egal ob App, Website, Plattform oder Anschaffung von Software – empfehlen wir möglichst frühzeitig Abklärungen mit der Zentralen Informatik zu tätigen und/oder einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, um zu klären, ob das Vorhaben an der UZH realistisch ist und welche Stellen ggf. vor Antragsstellung involviert werden müssen. Wenn es bereits bestehende UZH-Infrastruktur mit den benötigten Funktionen gibt, sollte diese genutzt werden. Bei der Entwicklung neuer digitaler Angebote muss zwingend ein Plan für den technischen Support nach Ablauf des Förderzeitraumes im Antrag dargelegt werden.

Wo finde ich Informationen, um das Thema Barrierefreiheit in der Lehre in meinem Projekt zu berücksichtigen?

Zum Thema Sensibilisierung finden Sie hilfreiche Videos auf der Seite von Swiss Disability Research. Die Fachstelle Studium und Behinderung bietet einführende Materialien zum Thema Barrierefreiheit und zum Nachteilsausgleich. Die Fachstelle berät ausserdem in Bezug auf Barrierefreiheit. 

Merkblätter zu Situationen von Studierenden mit Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen und Unterstützungsmassnahmen durch Dozierende finden Sie hier www.disabilityoffice.uzh.ch.

Informationen und weiterführende Ressourcen zum Thema e-Accessibility in der Lehre finden Sie auf Teaching Tools.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Kommission Lehre und Studium fungiert als Vergabeausschuss für die Förderlinie.

Wann wird der Förderbescheid mitgeteilt?

Die Kommission Lehre und Studium entscheidet über die Förderung. Der Bescheid wird kurz nach der Sitzung des Gremiums mitgeteilt. In der Förderperiode 2024 wird dies Mitte Oktober sein.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Die didaktische Innovation und der daraus resultierende Mehrwert für Studierende sowie die Lehre an der UZH sollte im Fokus des Antrags stehen. Beschreiben Sie Ihre Projektidee so, dass sich auch Personen ausserhalb Ihres Faches eine konkrete Vorstellung der Inhalte und Ziele machen können. Prägnante Beschreibungen können dies unterstützen.

Wie erhalte ich die Gutsprache?

Für jedes durch ULF geförderte Projekt beantragt das ULF-Management über das Drittmittelmanagement ein K-Konto. Diese K-PSPs gelten als “universitäre Drittmittel” und werden vom Drittmittelmanagement verwaltet. Das K-PSP läuft über das Profitcenter des Projektverantwortlichen (Professors/der Professorin oder dem Institut, bei welchem das Projekt aufgeführt werden soll). Die gesprochenen ULF-Gelder sind automatisch mit der Eröffnung auf dem Konto verfügbar und können überjährig (d.h. über die gesamte Projektlaufzeit) verwendet werden.

Wieso wird ein K-Konto eröffnet?

Durch die Überjährigkeit ermöglicht das K-Konto einen Plan/Ist-Vergleich und somit laufende Einsicht in bereits angefallene Ausgaben und noch zur Verfügung stehende Mittel.